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Steigender Rentenbeitrag trotz Senkung des Beitragssatzes

Obwohl im nächsten Jahr der Beitragssatz zur Rentenversicherung von 19,6 auf 19 Prozent gesenkt wird, müssen viele Versichterte dennoch mehr an die Rentenkasse abführen. Der Grund liegt in der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Für alle diejenigen die oberhalb der neuen Bemessungsgrenze von 69.600 Euro (bisher 67.200 Euro) liegen, werden 249 Euro mehr im Jahr fällig, wobei die Hälfte der Arbeitgeber trägt. 



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