Bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung wird nur der Rückkaufswert erstattet, der deutlich unter dem eingezahlten Betrag liegt. Es ist keine Seltenheit, dass der Kunde nur 50 Prozent oder weniger der eingezahlten Beträge zurückerhält. Nach einer Untersuchung von Prof. Oehler (Universität Bamberg) beträgt der durchschnittliche Schaden mindestens 4000 Euro für eine vorzeitig gekündigte Lebensversicherung. Da mehr als 75 Prozent aller Lebensversicherungen mit 30 Jahren Laufzeit vorzeitig gekündigt werden, haben die Verbraucher in den vergangenen 10 Jahren beim Abschluss von Kapitallebens- und Rentenversicherungen einen Verlust von 160 Milliarden Euro erlitten.
Quelle: GDV Map Report, Uni Bamberg 2011
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