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Mindestlohn – Leiharbeiter erhalten ab Januar 2012 einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn


Mindestlohn Leiharbeiter 

Die Lohnuntergrenze für Leiharbeiter wurde erstmals gesetzlich festgelegt. Ab Januar 2012 erhalten Leiharbeiter in den östlichen Bundesländern 7,01 Euro und im Westen 7,89 Euro pro Stunde brutto. In einem zweiten Schritt steigt der Mindestlohn ab November 2012 auf 7,50 im Osten und 8,19 Euro im Westen.


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