Wer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille ein Fahrzeug lenkt, dem drohen neben sieben Punkten in Flensburg mindestens eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Führerscheinentzug. Bei einem Unfall drohen höhere Strafen.
Ein Beispiel: Ein Fahrer gerät nach einer Geburtstagsfeier in eine nächtliche Verkehrskontrolle, Ergebnis: 1,74 Promille Alkoholgehalt. Die Folgen: Verlust des Führerscheins, Geldstrafe, elf Monate Fahrverbot, Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) im Volksmund „Idiotentest“.
Link: Blutalkoholgehalt - …, dass bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille Geld- oder Freiheitsstrafen drohen?