Bezahlen mit gesperrter IC-Karte
Die telefonische Sperrung einer IC-Karte nach Verlust greift nur, wenn jemand versuchen sollte, mit Karte und Geheimnummer Geld abzuheben. Das elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift funktioniert aber weiterhin, trotz IC-Karten-Sperrung. Im Jahr 2013 gab es immerhin 16.434 solcher Betrugsfälle. Um dieses zu verhindern, muss der Betroffene die sogenannte „KUNO“-Sperrung der IC-Karte vornehmen, dies ist allerdings nur persönlich bei der Polizei möglich. Zudem muss man dabei die „Kartenfolgenummer“ nennen.Quelle: FAZ, 20.7.2014, Nr. 29, S. 23