Anhebung der Bemessungsgrenze
Im kommenden Jahr wird die Beitrags-Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung von 67.200 auf 69.600 Euro angehoben. Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von 45.900 auf 47.250 Euro (das entspricht neu: 3937,50 Euro pro Monat). Für alle diejenigen, die oberhalb der neuen Bemessungsgrenze liegen, werden höhere Beiträge fällig, wobei die Hälfte der Arbeitgeber trägt.
Das könnte Sie interessieren:
Hätten Sie gewusst,..?
Nachtarbeit – Wie viele Menschen müssen regelmäßig nachts arbeiten?
Befristete Arbeitsverträge – Wie viele Menschen arbeiten in einem befristeten Arbeitsverhältnis?
Arbeitszeit im europäischen Vergleich – Wo wird am längsten gearbeitet?
Vergleich Deutschland Frankreich
Manipulierte Zapfsäulen an Tankstellen - Kein Einzelfall
Tabuwörter der deutschen Sprache – Wie häufig wird das Wort „geil“ verwendet?
Das Leben verschlafen – Wie viele Jahre seines Lebens verschläft der Mensch?
Zahl der Aktienbesitzer in Deutschland