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Höhere Beiträge für Renten- und Krankenversicherung - Die Bemessungsgrenzen steigen 2013 für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung


Anhebung der Bemessungsgrenze

Im kommenden Jahr wird die Beitrags-Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung von 67.200 auf 69.600 Euro angehoben. Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Bemessungsgrenze von 45.900 auf 47.250 Euro (das entspricht neu: 3937,50 Euro pro Monat). Für alle diejenigen, die oberhalb der neuen Bemessungsgrenze liegen, werden höhere Beiträge fällig, wobei die Hälfte der Arbeitgeber trägt.



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