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Armutsgefährdung beginnt bei Einkommen, die über den Hartz-IV-Leistungen liegen

 
Als Armutsgefährdet gelten Menschen, die mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung auskommen müssen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Grenze für Einpersonen-Haushalte im Jahr 2011 bei 848 Euro im Monat. Zum Vergleich: Ein alleinlebender Hartz-IV-Empfänger kommt im Durchschnitt auf ein Monatsbudget von 704 Euro (Regelsatz plus Kosten der Unterkunft). 

Quelle: FAZ 14.9.12, S. 15 Wirtschaft 


 

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