Wie viele arbeitsfreie Tage stehen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zur Verfügung?
Nach dem Bundesarbeitsgesetz steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland ein gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen (vier Wochen) zu. In den Tarifverträgen sind jedoch meist längere Zeiten vereinbart. 2009 lag die tariflich vereinbarte Urlaubsdauer im früheren Bundesgebiet durchschnittlich bei 31 und in den neuen Ländern bei 30 Arbeitstagen. Dabei werden fünf Arbeitstage pro Woche zugrunde gelegt. Im Jahr 2009 hatten 78 % aller Tarifbeschäftigten im früheren Bundesgebiet und 63 % in den neuen Ländern Anspruch auf sechs oder mehr Wochen Urlaub.
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